Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU
Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.


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Den Mittelstand im Focus Als Selbsthilfeeinrichtungen für den Mittelstand (gemäß KMU-Definition) und zur Unterstützung der Finanzierung von wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern bieten die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) aufeinander abgestimmte Programme an. Für nähere Informationen wählen Sie bitte das für Ihr Vorhaben passende Programm. |
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