Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

Anfahrt zur Bürgschaftsbank und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
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BMV/MBMV kombi
 
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Empfängerkreis:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio. p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungszweck:

Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 % oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.
Die Finanzierung soll den zukünftigen Betriebsmittelbedarf decken und damit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Mittelständischen Unternehmen dienen.

Existenzgründungen, junge Unternehmen und Umschuldungen sind ausgeschlossen.

Kreditarten: Betriebsmittelkredit
i.H.v. 75% des Betriebsmittelbedarfs Hausbankkredit
Nachrangtranche
i.H.v. 25% des Betriebsmittelbedarfs Beteiligungskapital der MBMV
Laufzeit: zu 80 % durch BMV verbürgte/r Hausbankkredit/-linie, max. 8 Jahre Laufzeit Typisch stille Beteiligung Die Nachrangtranche wird nach dem 9. und 10. Geschäftsjahr zu jeweils 50 % fällig.
Bürgschafts- / Beteiligungsentgelt: 1,25 % Bearbeitungsgebühr auf das beantragte Kreditvolumen

1 % p.a. Bürgschaftsprovision auf den verbürgten Betriebsmittelkredit/-linie
1,25 % Bearbeitungsgebühr auf den Beteiligungsbetrag

Festentgelt 8,25 % p.a. zzgl. gewinnabhängiges Entgelt von 1,5 % p.a.
Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH bzw. an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH.

 
 
Ansprechpartner der BMV
Ansprechpartner der MBMV

 

Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH