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| Empfängerkreis: |
Kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio. p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. |
| Verwendungszweck: |
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Handwerks- unternehmen dienen. Damit können beispielsweise Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen sowie Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Existenzgründungen, Umschuldungen und Sanierungskredite sind ausgeschlossen. |
| Kombination: |
Eine Kombination mit einer stillen Beteiligung der Mittelständischen Beteili-gungsgesellschaft Mecklenburg-Vor- pommern mbH ist unter Berücksichtigung der Programmhöchstgrenzen und der Beihilfeintensitäten bis zu maximal zwei Drittel des Gesamtvorhabens möglich. |
| Bürgschaftshöhe: |
Mindestens EUR 25.000,- Höchstens EUR 100.000,- pro Handwerksbetrieb,
entspricht bei einem maximalen Ver-bürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 125 |
| Laufzeit: |
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht über- schreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden. |
| Bonitäts-anforderungen: |
Das nicht refinanzierte Haftkapital im Unternehmen darf 10 % nicht unter-schreiten. Der Eigenbeitrag des Unter- nehmens/Eigentümers am Vorhaben sollte mind. 10 % betragen.
Die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit gemäß Hausbank-Rating darf 2,5 % nicht überschreiten. |
Bürgschaftsentgelt und Kosten: |
0,6 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung. 0,6 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag |
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Antragstellung:
Begleitende Beratung
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Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg–Vorpommern GmbH.
Bestandteil des Programms ist eine 12-monatige unterstützende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen.
Die Beratung erfolgt durch einen Betriebsberater der Handwerkskammer und ist kostenfrei.
Die Konditionen setzt die Beratung durch die Handwerkskammer voraus. Bei Nichtinanspruchnahme oder Abbruch der Beratung gelten die Konditionen im Programm BMV classic. |