Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Beteiligungskapital
 
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Empfängerkreis:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungszweck:

Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie MBO und MBI (Betriebsübernahme).

Dieses können sein:

·  Erwerb von Grund und Boden

·  Bauliche und maschinelle Investitionen

·  Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung

·  Finanzierung von Warenbeständen

Für ein erstes Warenlager und eine Waren- lageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.

Reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ebenso ausgeschlossen wie Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen.

Beteiligungshöhe:

Mindestens EUR 50.000,-

Höchstens EUR 1.000.000,-

Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.

Laufzeit/Rückzahlung:

Die Laufzeit beträgt max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Beteiligungsentgelt
und Kosten
:

Mindestens EUR 50.000,-

Höchstens EUR 1.000.000,-

0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;

Weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;

Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 7% und 9% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungs- betrag;

Zwischen 1,5% und 3% p. a. Gewinnbeteiligung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag.

Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.

Antragstellung:

Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

 

 

 

 
Ansprechpartner

 

Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH